Firmenwagen-Fuhrparks stehen zunehmend unter Beobachtung hinsichtlich Kraftstoffkosten, CO₂-Emissionen und Fahrersicherheit. Viele Firmenwagenfahrer überschreiten regelmäßig 130 km/h auf Autobahnstrecken, obwohl die Kraftstoffstrafe über dieser Geschwindigkeit dramatisch ist. Die Montage eines auf 130 km/h eingestellten Geschwindigkeitsbegrenzers kann den Kraftstoffverbrauch im Vergleich zum uneingeschränkten Fahren über 140 km/h um bis zu 28 % senken. Nutzen Sie den Rechner unten für Ihren Fuhrpark.
Wie wir Ihre Einsparungen berechnen
Die Grundlage unserer Berechnung ist der typische Kraftstoffverbrauch eines Firmenwagens bei uneingeschränkten Autobahngeschwindigkeiten — oft 140 km/h oder mehr bei unbeaufsichtigten Fahrern. Bei diesen Geschwindigkeiten ist aerodynamischer Widerstand die dominierende Kraft, und der Kraftstoffverbrauch steigt stark an.
Die Begrenzung von Firmenwagen von 140+ km/h auf 130 km/h liefert eine Kraftstoffeinsparung von ca. 28 %, die deutlich höher ist als die entsprechende Einsparung bei LKW oder Transportern. Wir wenden diese Einsparung auf die Autobahnkilometerleistung Ihres Fuhrparks an und berechnen CO₂-Einsparungen mit 2,31 kg CO₂ pro Liter für Benzin bzw. 2,68 kg für Diesel.
Warum einen Geschwindigkeitsbegrenzer einbauen?
Die finanzielle Argumentation für Firmenwagen-Geschwindigkeitsbegrenzer ist überzeugend. Ein einzelner Firmenwagenfahrer, der konsequent mit 150 km/h statt 130 km/h fährt, verschwendet möglicherweise 1.500–2.500 € an Kraftstoff pro Jahr unnötigerweise. Über einen Fuhrpark von 50 Fahrzeugen stellt das eine potenzielle Einsparung von 75.000–125.000 € jährlich dar.
Aus unternehmerischer Governance-Perspektive haben Vorstände und Fuhrparkmanager eine Fürsorgepflicht, sicherzustellen, dass Firmenfahrzeuge sicher und legal betrieben werden. Ein auf 130 km/h eingestellter Geschwindigkeitsbegrenzer beseitigt das Risiko der Tempoüberschreitung vollständig.
Die EU-ISA-Anforderung verpflichtet alle neuen Pkw in der EU ab 2024 zur Ausstattung mit Geschwindigkeitsunterstützungstechnologie. Nachrüst-Geschwindigkeitsbegrenzer bieten eine kostengünstige Lösung für bestehende Fuhrparks.
Versicherer berücksichtigen zunehmend nachgewiesenes Geschwindigkeitsmanagement bei der Kalkulation von Fuhrparkrisiken. Firmenwagen-Fuhrparks mit verifizierten Geschwindigkeitsbegrenzern oder Telematik, die Geschwindigkeitseinhaltung zeigt, erhalten konsistent niedrigere Prämien.
Häufig gestellte Fragen
Sind Geschwindigkeitsbegrenzer für Firmenwagen vorgeschrieben?
In Deutschland gibt es derzeit keine gesetzliche Pflicht zur Montage von Geschwindigkeitsbegrenzern bei Pkw unter 3,5 Tonnen. Allerdings müssen alle neuen Pkw in der EU ab 2024 ISA-Technologie beinhalten, und Fuhrparkbetreiber haben eine Fürsorgepflicht, sicherzustellen, dass Fahrzeuge innerhalb der Geschwindigkeitsgrenzen betrieben werden.
Wie viel Kraftstoff verschwendet ein Firmenwagen beim Fahren über 130 km/h?
Der Kraftstoffverbrauch nimmt über 130 km/h aufgrund von aerodynamischem Widerstand erheblich zu. Im Vergleich zum Fahren mit 130 km/h verbraucht man bei 150 km/h etwa 25–30 % mehr Kraftstoff pro Kilometer. Bei einem Firmenwagen mit 30.000 Autobahnkilometern pro Jahr kann das über 1.500 € verschwendetem Kraftstoff jährlich entsprechen.
Kann ein Geschwindigkeitsbegrenzer die Kfz-Versicherungskosten für Firmenwagen senken?
Ja. Viele gewerbliche Fuhrparkversicherer bieten reduzierte Prämien für Fahrzeuge mit zertifizierten Geschwindigkeitsbegrenzern an. Die Einsparung liegt typischerweise bei 5–15 % auf dem relevanten Teil der Prämie.
Wie unterscheidet sich ISA (Intelligent Speed Assistance) von einem eingebauten Geschwindigkeitsbegrenzer?
ISA-Systeme nutzen GPS-Kartendaten und Schildererkennung, um den Fahrer zu beraten oder die Geschwindigkeit vorübergehend zu begrenzen — können aber in der Regel vom Fahrer übersteuert werden. Ein eingebauter Geschwindigkeitsbegrenzer ist ein kalibriertes, manipulationssicheres mechanisches System, das im normalen Betrieb nicht übersteuert werden kann.
Beeinflusst ein Geschwindigkeitsbegrenzer den Wiederverkaufswert?
Bei Firmenwagen hat ein auf 130 km/h eingestellter Geschwindigkeitsbegrenzer für die meisten Käufer vernachlässigbare Auswirkungen auf den Wiederverkaufswert. Gewerbliche Käufer und Fuhrparkbetreiber können es positiv als Zeichen eines verantwortungsvollen Betriebs betrachten.