EU-Geschwindigkeitsbegrenzer-Vorschrift: Was sie für britische Flotten bedeutet
EU-Geschwindigkeitsbegrenzer-Vorschrift: Was sie für britische Flotten bedeutet
Die Allgemeine Sicherheitsverordnung der Europäischen Union (EU-Verordnung 2019/2144) hat die bedeutendste Änderung im Bereich des Geschwindigkeitsmanagements von Fahrzeugen seit Jahrzehnten eingeführt. Seit Juli 2024 müssen alle in der EU verkauften Neufahrzeuge mit einem Intelligenten Geschwindigkeitsassistenten (ISA) ausgestattet sein. Obwohl das Vereinigte Königreich diese Vorschrift nicht übernommen hat, sind ihre Auswirkungen in der gesamten britischen Flottenbranche spürbar.
Was die EU-Vorschrift verlangt
Die Allgemeine Sicherheitsverordnung schreibt ISA für alle Fahrzeugkategorien vor — nicht nur für Nutzfahrzeuge. Dies umfasst PKW, Transporter, LKW, Busse und Reisebusse. Das System muss beim Fahrzeugstart standardmäßig aktiv sein, wobei der Fahrer es während einer Fahrt übersteuern oder abschalten kann. Es wird bei jedem Motorstart automatisch wieder aktiviert.
Das ISA-System muss eine Kombination aus GPS-/kartenbasierten Geschwindigkeitsbegrenzungsdaten und kamerabasierter Verkehrszeichenerkennung verwenden, um das geltende Tempolimit zu ermitteln. Wenn der Fahrer das erkannte Limit überschreitet, muss das System eine Rückmeldung durch visuelle Warnungen, akustische Signale oder haptisches Feedback über das Gaspedal geben.
Es ist wichtig zu beachten, dass die EU-Vorschrift nicht verlangt, dass ISA das Fahrzeug physisch an der Überschreitung des Tempolimits hindert (eingreifendes ISA). Beratende und haptische Systeme erfüllen die Anforderung. Dies ist ein grundlegender Unterschied zu herkömmlichen Geschwindigkeitsbegrenzern, die eine absolute Höchstgeschwindigkeit durchsetzen.
Position des Vereinigten Königreichs nach dem Brexit
Das Vereinigte Königreich hat den EU-Regulierungsrahmen am 1. Januar 2021 verlassen und die Allgemeine Sicherheitsverordnung oder deren ISA-Anforderung nicht übernommen. Die britische Typgenehmigung wird nun von der Vehicle Certification Agency (VCA) im Rahmen der Road Vehicles (Approval) Regulations 2020 geregelt.
Die britische Regierung hat keine Pläne zur Einführung einer nationalen ISA-Vorschrift angekündigt. Allerdings gibt es mehrere Faktoren, weshalb britische Flottenbetreiber dennoch aufmerksam sein sollten.
Entscheidungen der Fahrzeughersteller: Die meisten großen Hersteller entwickeln Fahrzeuge für den Weltmarkt. Anstatt separate UK-Spezifikationen ohne ISA zu entwickeln, integrieren Hersteller ISA als Standard in allen Märkten. Infolgedessen sind Neufahrzeuge, die im Vereinigten Königreich erworben werden, zunehmend mit ISA ausgestattet — auch wenn dies rechtlich nicht vorgeschrieben ist.
Zukünftige politische Richtung: Die britische Regierung hat Interesse an fortschrittlicher Fahrzeugsicherheitstechnologie gezeigt. Das Department for Transport hat Forschungsarbeiten zur Wirksamkeit von ISA und Geschwindigkeitsmanagementsystemen in Auftrag gegeben. Obwohl keine spezifische Gesetzgebung vorgeschlagen wurde, deutet die Entwicklungsrichtung darauf hin, dass irgendeine Form von Geschwindigkeitsmanagement-Technologie letztendlich eingeführt werden könnte.
Branchenstandards: FORS (Fleet Operator Recognition Scheme) und andere Branchenakkreditierungsstellen könnten ISA-bezogene Anforderungen in ihre Standards aufnehmen, auch schon vor einer Gesetzgebung.
Auswirkungen für britische Flottenbetreiber
Umgang mit ISA in Neufahrzeugen
Wenn Sie Neufahrzeuge mit eingebautem ISA erwerben, müssen Sie folgende Aspekte berücksichtigen: Fahrerschulung zur Funktionsweise des Systems und dessen Zusammenspiel mit einem vorhandenen Geschwindigkeitsbegrenzer, ob Fahrern die Deaktivierung von ISA erlaubt werden soll oder ob dessen Nutzung als Flottenrichtlinie vorgeschrieben wird, und wie ISA-Daten (falls aufgezeichnet) in Ihre Fahrermanagement-Prozesse einfließen.
ISA ersetzt keine Geschwindigkeitsbegrenzer
Dies ist ein entscheidender Punkt. ISA und Geschwindigkeitsbegrenzer dienen unterschiedlichen Zwecken. ISA ermutigt Fahrer, innerhalb der geltenden Tempolimits zu bleiben. Geschwindigkeitsbegrenzer setzen eine absolute Höchstgeschwindigkeit durch, die das Fahrzeug nicht überschreiten kann. Da ISA vom Fahrer übersteuert werden kann, erfüllt es nicht die gesetzliche Anforderung an Geschwindigkeitsbegrenzer für LKW und Personenbeförderungsfahrzeuge.
Flottenbetreiber müssen weiterhin EU/ECE R89-typgenehmigte Geschwindigkeitsbegrenzer an allen Fahrzeugen aufrechterhalten, bei denen sie gesetzlich vorgeschrieben sind, unabhängig davon, ob das Fahrzeug mit ISA ausgestattet ist.
Die AutoKontrol-Alternative
AutoKontrols GeoKontrol-Technologie bietet eine flottenspezifische Alternative zum verbraucherorientierten ISA. Während ISA auf Geschwindigkeitsbegrenzungsdatenbanken von Drittanbietern angewiesen ist (die Fehler enthalten können), ermöglicht GeoKontrol Flottenmanagern die Definition präziser benutzerdefinierter Geschwindigkeitszonen.
Dies gibt Betreibern direkte Kontrolle über das Geschwindigkeitsverhalten ihrer Flotte, mit durchsetzbaren Tempolimits statt beratenden Warnungen. GeoKontrol ist als Teil des TrackSpeed kombinierten Geschwindigkeitsbegrenzer- und GPS-Tracking-Systems verfügbar.
Was sollten Sie jetzt tun?
- Weiterhin konforme Geschwindigkeitsbegrenzer an allen Fahrzeugen warten, die diese erfordern
- Ihre Fahrer über die ISA-Funktionalität informieren, wenn Sie neue Fahrzeuge europäischer Herkunft erwerben
- Freiwillige Geschwindigkeitsbegrenzung für Fahrzeuge in Betracht ziehen, die derzeit keine Geschwindigkeitsbegrenzer haben müssen
- GeoKontrol für standortspezifisches Geschwindigkeitsmanagement erkunden
- Konsultationen der britischen Regierung zu Fahrzeug-Geschwindigkeitsmanagement-Technologie beobachten
Kontaktieren Sie AutoKontrol für Beratung zur zukunftssicheren Geschwindigkeitsmanagement-Strategie Ihrer Flotte.
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