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Ausnahmen vom Geschwindigkeitsbegrenzer: Welche Fahrzeuge sind in UK ausgenommen?

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Ausnahmen vom Geschwindigkeitsbegrenzer: Welche Fahrzeuge sind in UK ausgenommen?

Ausnahmen vom Geschwindigkeitsbegrenzer: Welche Fahrzeuge sind in UK ausgenommen?

Obwohl Geschwindigkeitsbegrenzer für die meisten schweren Güterfahrzeuge und Personenbeförderungsfahrzeuge im Vereinigten Königreich gesetzlich vorgeschrieben sind, gibt es spezifische Ausnahmen in der Gesetzgebung. Zu verstehen, welche Fahrzeuge ausgenommen sind — und welche nicht — verhindert Compliance-Fehler, die zu DVSA-Durchsetzungsmaßnahmen führen könnten.

Dieser Artikel bietet eine vollständige Liste der Ausnahmen vom Geschwindigkeitsbegrenzer nach britischem Recht mit praktischer Anleitung für Flottenbetreiber.

Die allgemeine Regel

Der Ausgangspunkt ist, dass alle Güterfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht (GVW) von mehr als 3,5 Tonnen und alle Kraftfahrzeuge, die für die Beförderung von mehr als 8 Fahrgästen ausgelegt sind, mit einem Geschwindigkeitsbegrenzer ausgestattet sein müssen. Die eingestellte Geschwindigkeit beträgt 90 km/h (56 mph) für Güterfahrzeuge und 100 km/h (62 mph) für Personenbeförderungsfahrzeuge.

Ausnahmen sind die Ausnahme, nicht die Regel. Die meisten Nutzfahrzeuge auf britischen Straßen benötigen einen Geschwindigkeitsbegrenzer. Die unten aufgeführten Ausnahmen sind eng gefasst.

Ausgenommene Fahrzeugkategorien

1. Einsatzfahrzeuge der Rettungsdienste

Fahrzeuge der Rettungsdienste sind von der Geschwindigkeitsbegrenzer-Pflicht ausgenommen, wenn sie für Rettungszwecke eingesetzt werden. Dies umfasst Feuerwehrfahrzeuge und Fahrzeuge der Feuerwehr, Krankenwagen und Notarztfahrzeuge sowie Polizeifahrzeuge.

Die Ausnahme gilt für das Fahrzeug, nicht für den Dienst. Ein Verwaltungsfahrzeug der Feuerwehr qualifiziert sich nicht für die Ausnahme. Die Ausnahme deckt Fahrzeuge ab, die bei der Reaktion auf Notfälle normale Geschwindigkeitsbegrenzungen überschreiten müssen — die Begründung ist, dass ein Geschwindigkeitsbegrenzer das Fahrzeug daran hindern könnte, rechtzeitig an einem Einsatzort einzutreffen.

Beachten Sie, dass einige Rettungsdienste freiwillig Geschwindigkeitsbegrenzer in Nicht-Einsatzfahrzeugen ihrer Flotten einbauen (Poolfahrzeuge, Transportfahrzeuge, Lagerfahrzeuge). Dies ist eine Flottenmanagement-Entscheidung und keine regulatorische Anforderung.

2. Militärfahrzeuge

Fahrzeuge der Streitkräfte sind von der Geschwindigkeitsbegrenzer-Pflicht ausgenommen. Dies umfasst Fahrzeuge im Besitz oder Betrieb des Verteidigungsministeriums, einschließlich der British Army, Royal Navy und Royal Air Force.

Die Ausnahme gilt für militäreigene Fahrzeuge, die für militärische Zwecke eingesetzt werden. Zivile Fahrzeuge unter Vertrag mit dem MoD qualifizieren sich nicht automatisch — sie müssen die normalen Geschwindigkeitsbegrenzer-Anforderungen einhalten, es sei denn, sie sind in den Vertragsbedingungen ausdrücklich ausgenommen.

3. Fahrzeuge, die bauartbedingt die Geschwindigkeitsbegrenzung nicht überschreiten können

Fahrzeuge, die bauartbedingt nicht in der Lage sind, die relevante Geschwindigkeitsbegrenzung (90 km/h für Güterfahrzeuge, 100 km/h für Personenbeförderungsfahrzeuge) zu überschreiten, benötigen keinen Geschwindigkeitsbegrenzer. Die Logik ist einfach: Es besteht keine Notwendigkeit für ein Gerät, das verhindert, dass das Fahrzeug eine Geschwindigkeit überschreitet, die es physisch nicht erreichen kann.

Diese Ausnahme ist relevant für bestimmte Spezialfahrzeuge mit sehr niedrigem Leistungsgewicht, wie schwer beladene Sondertypen (Schwerlastfahrzeuge, die unter STGO-Genehmigungen fahren), einige landwirtschaftliche Fahrzeuge bei Nutzung auf öffentlichen Straßen und bestimmte langsam fahrende Spezialfahrzeuge (Kehrmaschinen, Müllsammelfahrzeuge).

Betreiber sollten jedoch vorsichtig sein, wenn sie diese Ausnahme beanspruchen. Wenn das Fahrzeug physisch in der Lage ist, die Geschwindigkeitsbegrenzung zu überschreiten — selbst auf einer Gefällestrecke — gilt die Ausnahme nicht. Die DVSA hat eine praxisorientierte Sichtweise: Wenn das Fahrzeug die Grenze unter realistischen Betriebsbedingungen überschreiten könnte, ist ein Geschwindigkeitsbegrenzer erforderlich.

4. Fahrzeuge, die ausschließlich zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung oder zum Zivilschutz eingesetzt werden

Fahrzeuge, die ausschließlich zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung (z. B. Räumfahrzeuge) oder für Zivilschutzzwecke eingesetzt werden, können ausgenommen sein. Dies ist eine enge Ausnahme, die in der Praxis nur sehr wenige Fahrzeuge betrifft.

5. Fahrzeuge bei Straßentests

Fahrzeuge, die von Herstellern oder zugelassenen Prüforganisationen Straßentests unterzogen werden, sind während der Testphase ausgenommen. Dies ermöglicht es Fahrzeugherstellern und Ingenieurbüros, Fahrzeuge bei Geschwindigkeiten oberhalb der normalen Geschwindigkeitsbegrenzer-Schwelle für Entwicklungs- und Zertifizierungszwecke zu testen.

Diese Ausnahme deckt nicht den normalen kommerziellen Betrieb ab. Ein Fahrzeug, das getestet wurde, ist nicht von den Geschwindigkeitsbegrenzer-Anforderungen befreit, wenn es in den regulären Dienst übergeht.

6. Historische Fahrzeuge

Es gibt keine pauschale Ausnahme für historische Fahrzeuge allein aufgrund des Alters. Fahrzeuge, die hergestellt wurden, bevor die Geschwindigkeitsbegrenzer-Anforderungen in Kraft traten (1988 für neue Güterfahrzeuge, 1992 für im Betrieb befindliche Güterfahrzeuge) und nicht wesentlich modifiziert wurden, können unter bestimmten Umständen für eine Ausnahme qualifiziert sein. Die entscheidende Frage ist, ob das Fahrzeug zum Zeitpunkt seiner Herstellung oder Erstzulassung der Geschwindigkeitsbegrenzer-Pflicht unterlag.

In der Praxis sind nur sehr wenige historische Nutzfahrzeuge noch im regulären kommerziellen Einsatz. Diejenigen, die es sind — typischerweise bei Veranstaltungen für historische Fahrzeuge oder für Spezialtransporte — sollten eine spezifische Beratung von der DVSA einholen.

Häufige Missverständnisse

„Mein Fahrzeug fährt nur kurze Strecken, also ist es ausgenommen”

Es gibt keine Ausnahme basierend auf Fahrleistung oder Streckenlänge. Ein Güterfahrzeug über 3,5 Tonnen benötigt einen Geschwindigkeitsbegrenzer, unabhängig davon, ob es 100 Meilen pro Tag oder 10 Meilen pro Tag zurücklegt.

„Mein Fahrzeug fährt nur auf Privatgelände, also ist es ausgenommen”

Wenn das Fahrzeug jemals auf öffentlichen Straßen fährt — auch nur kurz, zwischen Standorten oder zum Tanken — benötigt es einen Geschwindigkeitsbegrenzer. Die Ausnahme gilt nur, wenn das Fahrzeug niemals öffentliche Straßen nutzt. Landwirtschaftliche Fahrzeuge, die ausschließlich auf landwirtschaftlichen Flächen eingesetzt und zwischen Standorten auf einem Anhänger transportiert werden, würden sich qualifizieren, aber dies ist für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen ungewöhnlich.

„Transporter unter 3,5 Tonnen sind ausgenommen”

Dies ist keine Ausnahme — Transporter unter 3,5 Tonnen unterlagen von vornherein nie der Geschwindigkeitsbegrenzer-Pflicht. Die Verordnung gilt für Güterfahrzeuge mit einem GVW über 3,5 Tonnen. Fahrzeuge unterhalb dieser Schwelle liegen außerhalb des Geltungsbereichs der Verordnung.

„Ich habe einen Geschwindigkeitsbegrenzer im Steuergerät, also brauche ich kein separates Gerät”

Einige Fahrzeughersteller integrieren eine Geschwindigkeitsbegrenzungsfunktion in das Motorsteuergerät. Ob dies die regulatorische Anforderung erfüllt, hängt davon ab, ob das integrierte System nach EU/ECE R89 typgenehmigt, ordnungsgemäß versiegelt und manipulationssicher sowie mit einem Geschwindigkeitsbegrenzer-Schild dokumentiert ist.

Viele werkseitig eingebaute Geschwindigkeitsbegrenzungssysteme erfüllen nicht alle diese Anforderungen. Prüfen Sie dies mit dem Fahrzeughersteller und lassen Sie im Zweifelsfall einen zugelassenen Nachrüst-Geschwindigkeitsbegrenzer einbauen.

Wenn Sie unsicher sind

Wenn Sie nicht sicher sind, ob Ihre Fahrzeuge Geschwindigkeitsbegrenzer benötigen, ist der sichere Ansatz, sie einbauen zu lassen. Die Kosten für den Einbau eines AutoKontrol-Geschwindigkeitsbegrenzers sind gering im Vergleich zu den Konsequenzen bei Nichteinhaltung — DVSA-Untersagungsbescheide, Bußgelder und potenzielle Maßnahmen gegen die Betreiberlizenz.

Kontaktieren Sie AutoKontrol für eine Beratung zu Ihren spezifischen Fahrzeugen und Umständen. Wir können bestätigen, ob Ihre Fahrzeuge Geschwindigkeitsbegrenzer benötigen, und gegebenenfalls ein Angebot für Lieferung und Installation erstellen.

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